OLG Brandenburg - Urteil vom 09.10.2002
3 U 6/02
Normen:
BGB § 571 Abs. 1 (a.F.) § 580 (a.F.) § 566 Abs. 1 § 578 Abs. 1 ; WEG § 1 Abs. 3 ;
Fundstellen:
ZMR 2003, 830

Rechtsfolgen eines Eigentümerwechsels an einer vermieteten Eigentumswohnung für den Mietvertrag

OLG Brandenburg, Urteil vom 09.10.2002 - Aktenzeichen 3 U 6/02

DRsp Nr. 2006/9456

Rechtsfolgen eines Eigentümerwechsels an einer vermieteten Eigentumswohnung für den Mietvertrag

1. Sind zwei natürliche Personen Miteigentümer einer Eigentumswohnung und wird diese von einer von ihnen beherrschten juristischen Person an einen Dritten vermietet, so hat ein Eigentümerwechsel im Zuge einer vereinbarten Auseinandersetzung keinen Einfluss auf das Mietverhältnis. 2. Erwirbt im Zuge der Auseinandersetzung einer von beiden Miteigentümern den Miteigentumsanteil des anderen und ist von diesem Zeitpunkt an alleiniger Ansprechpartner des Mieters, so geht gleichwohl der Mietvertrag nicht von der bis dahin vermietenden juristischen Person auf den neuen Alleineigentümer über.

Normenkette:

BGB § 571 Abs. 1 (a.F.) § 580 (a.F.) § 566 Abs. 1 § 578 Abs. 1 ; WEG § 1 Abs. 3 ;
Fundstellen
ZMR 2003, 830