Auf die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegner vom 15. November 2007 wird der Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Stade vom 30. Oktober 2007 abgeändert.
Der Antrag der Antragstellerin wird zurückgewiesen, soweit nicht der ihn zurückweisende Beschluss des Amtsgerichts Tostedt vom 8. Januar 2007 mangels Rechtsmittels der Antragstellerin gegen die zum Teil erfolgte Zurückweisung der sofortigen Beschwerde rechtskräftig ist.
Die Antragstellerin trägt die Gerichtskosten des Verfahrens in allen Instanzen. Außergerichtliche Kosten der Beteiligten werden nicht erstattet.
Der Geschäftswert für das Verfahren der weiteren Beschwerde wird auf 50.000 EUR festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin begehrt den teilweisen Rückbau des von den Antragsgegnern errichteten Wohnhauses.
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