OLG Celle - Beschluss vom 21.04.2008
4 W 216/07
Normen:
WEG § 3 ; WEG § 8 ;
Fundstellen:
MietRB 2009, 105
OLGReport-Celle 2008, 962
ZMR 2009, 214
Vorinstanzen:
LG Stade, vom 30.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 9 T 26/07
AG Tostedt, vom 08.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 5 II 36/05

Rechtsnatur des Vertrages über die Begründung des Wohnungseigentums

OLG Celle, Beschluss vom 21.04.2008 - Aktenzeichen 4 W 216/07

DRsp Nr. 2009/689

Rechtsnatur des Vertrages über die Begründung des Wohnungseigentums

»Der Vertrag über die Begründung des Wohnungseigentums entfaltet denselben verbindlichen Charakter wie die Teilungserklärung.«

Tenor:

Auf die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegner vom 15. November 2007 wird der Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Stade vom 30. Oktober 2007 abgeändert.

Der Antrag der Antragstellerin wird zurückgewiesen, soweit nicht der ihn zurückweisende Beschluss des Amtsgerichts Tostedt vom 8. Januar 2007 mangels Rechtsmittels der Antragstellerin gegen die zum Teil erfolgte Zurückweisung der sofortigen Beschwerde rechtskräftig ist.

Die Antragstellerin trägt die Gerichtskosten des Verfahrens in allen Instanzen. Außergerichtliche Kosten der Beteiligten werden nicht erstattet.

Der Geschäftswert für das Verfahren der weiteren Beschwerde wird auf 50.000 EUR festgesetzt.

Normenkette:

WEG § 3 ; WEG § 8 ;

Gründe:

I.

Die Antragstellerin begehrt den teilweisen Rückbau des von den Antragsgegnern errichteten Wohnhauses.