BayObLG - Beschluss vom 04.03.2004
2Z BR 9/04
Normen:
WEG § 23 Abs. 4 § 45 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BayObLGReport 2004, 243
WuM 2004, 431
ZMR 2005, 63
Vorinstanzen:
LG Landshut, vom 30.12.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 60 T 2700/03
AG Freising, - Vorinstanzaktenzeichen II 41/02

Rechtswirkungen eines Beschlusses über die Berechtigung zur Nutzung einer bestimmten Gemeinschaftsfläche - Rechtswirkungen der Abweisung eines Antrags auf Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses

BayObLG, Beschluss vom 04.03.2004 - Aktenzeichen 2Z BR 9/04

DRsp Nr. 2004/5447

Rechtswirkungen eines Beschlusses über die Berechtigung zur Nutzung einer bestimmten Gemeinschaftsfläche - Rechtswirkungen der Abweisung eines Antrags auf Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses

»1. Ein rechtskräftiger Beschluss des Gerichts, nach dem ein Wohnungseigentümer berechtigt ist, ein Fahrzeug auf einer bestimmten Grundstücksfläche abzustellen, erlaubt diesem, unabhängig von den rechtlichen Verhältnissen an der Teilfläche, gegen einen anderen Wohnungseigentümer gerichtlich vorzugehen, der die Fläche zum Lagern von Gegenständen benutzt. 2. Wird ein Antrag auf Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses rechtskräftig abgewiesen, so steht die Rechtskraft dieser gerichtlichen Entscheidung auch dem späteren Einwand entgegen, mangels Abstimmung in der Eigentümerversammlung sei gar kein Eigentümerbeschluss zustande gekommen.«

Normenkette:

WEG § 23 Abs. 4 § 45 Abs. 2 ;

Gründe:

I.