SchlHOLG - Beschluss vom 16.01.2003
2 W 139/02
Normen:
WEG § 23 ; ZPO § 270 Abs. 3 (a.F.) ;
Fundstellen:
FGPrax 2003, 114
OLGReport-Schleswig 2003, 221

Rechtzeitige Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen

SchlHOLG, Beschluss vom 16.01.2003 - Aktenzeichen 2 W 139/02

DRsp Nr. 2003/15163

Rechtzeitige Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen

»Zu den Voraussetzungen einer rechtzeitigen Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen.«

Normenkette:

WEG § 23 ; ZPO § 270 Abs. 3 (a.F.) ;

Tatbestand:

Die Beteiligten zu 1. - 3. sind Miteigentümer der Wohnungseigentumsanlage F. Die Beteiligte zu 4. ist die Verwalterin der Wohnungseigentümergemeinschaft.