OLG Köln - Beschluss vom 17.05.2006
16 Wx 228/05
Normen:
WEG § 27 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 2006, 669
WuM 2006, 586
Vorinstanzen:
LG Bonn, vom 03.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 8 T 126/05
AG Siegburg - 3 II 119/01 WEG,

Reichweite der Vollmacht des Verwalters bei Vertretung der Gemeinschaft in gerichtlichen Verfahren

OLG Köln, Beschluss vom 17.05.2006 - Aktenzeichen 16 Wx 228/05

DRsp Nr. 2006/21010

Reichweite der Vollmacht des Verwalters bei Vertretung der Gemeinschaft in gerichtlichen Verfahren

»Die in einer Teilungserklärung vorgesehene Vollmacht eines Verwalters zur Vertretung der Gemeinschaft in gerichtlichen Verfahren berechtigt wegen des Interessenkonflikts nicht zur Vertretung in denjenigen Verfahren, in denen Wohnungseigentümer die Feststellung von Schadensersatzansprüchen der Gemeinschaft gegen den Verwalter beantragen.«

Normenkette:

WEG § 27 ;

Gründe:

I. Der Beteiligte zu 1) will mit einem im Jahr 2001 erhobenen Feststellungsantrag, der zunächst mit weiteren (Anfechtungs-)Anträgen verbunden war, über die inzwischen rechtskräftig entschieden ist, erreichen, dass die Beteiligte zu 3) als Verwalterin verpflichtet wird, den Schaden zu ersetzen, der durch - behauptete -Pflichtverletzungen anlässlich der Vergabe eines Fenstersanierungsauftrags an eine Fa. T zu lasten der Gemeinschaft entstanden sein soll. In diesem Zusammenhang wirft der Antragsteller der Verwalterin Fehlverhalten unter verschiedenen Gesichtspunkten anlässlich der damaligen Sanierungsmaßnahme im Jahre 1999 vor. Zu den Einzelheiten wird auf den Feststellungsantrag vom 14.01.2002 und insbesondere den Ausführungen in Schriftsätzen vom 30.10.2002 und 03.12.2004 verwiesen.