Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen die im Wohnungsgrundbuch des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) von Durach Bl. 2350 am 26. September 2012 im Bestandsverzeichnis zu Nr. 1 Spalte 6 vorgenommene berichtigende Eintragung wird zurückgewiesen.
II.Der Beschwerdewert wird auf 10.000 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten zu 1 und 2 sind Wohnungs- und Teileigentümer in einer Wohnanlage. Das Wohnungseigentum wurde mit Teilungserklärung vom 27.9.1979 gebildet und am 6.3.1980 im Grundbuch eingetragen. Gemäß der 2. Änderung der Teilungserklärung vom 12.10.1989, eingetragen am 11.12.1989, wurde mit der Einheit Nr. 4 (Wohnung im 1. und 2. Dachgeschoß) ohne Änderung der Miteigentumsanteile auch der Dachraum Nr. 4 (4 Räume) verbunden.
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