Rückabwicklung des Bauträgervertrages eines einzelnen Wohnungskäufers bei Abgeltung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum durch Zahlung eines Vergleichsbetrages
OLG Brandenburg, Beschluss vom 04.12.2003 - Aktenzeichen 8 U 55/03
DRsp Nr. 2006/9449
Rückabwicklung des Bauträgervertrages eines einzelnen Wohnungskäufers bei Abgeltung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum durch Zahlung eines Vergleichsbetrages
Der einzelne Wohnungskäufer ist auch dann nicht gehindert, den Bauträgervertrag wegen Mängeln rückabzuwickeln, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft bestandskräftig beschlossen hat, erhebliche Mängel am Gemeinschaftseigentum durch Zahlung eines Vergleichsbetrages durch den Bauträger abzugelten.