OLG Brandenburg - Beschluss vom 04.12.2003
8 U 55/03
Normen:
BGB § 631 § 633 § 635 ; WEG § 1 § 21 ;
Fundstellen:
BauR 2005, 561
NZM 2005, 431

Rückabwicklung des Bauträgervertrages eines einzelnen Wohnungskäufers bei Abgeltung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum durch Zahlung eines Vergleichsbetrages

OLG Brandenburg, Beschluss vom 04.12.2003 - Aktenzeichen 8 U 55/03

DRsp Nr. 2006/9449

Rückabwicklung des Bauträgervertrages eines einzelnen Wohnungskäufers bei Abgeltung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum durch Zahlung eines Vergleichsbetrages

Der einzelne Wohnungskäufer ist auch dann nicht gehindert, den Bauträgervertrag wegen Mängeln rückabzuwickeln, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft bestandskräftig beschlossen hat, erhebliche Mängel am Gemeinschaftseigentum durch Zahlung eines Vergleichsbetrages durch den Bauträger abzugelten.

Normenkette:

BGB § 631 § 633 § 635 ; WEG § 1 § 21 ;
Fundstellen
BauR 2005, 561
NZM 2005, 431