OLG Köln - Beschluß vom 29.09.2000
16 Wx 1132/00
Normen:
WEG § 22 ;
Fundstellen:
BauR 2001, 457

Rückgängigmachung baulicher Veränderungen

OLG Köln, Beschluß vom 29.09.2000 - Aktenzeichen 16 Wx 1132/00

DRsp Nr. 2001/5002

Rückgängigmachung baulicher Veränderungen

Hat ein Eigentümer mit Zustimmung der übrigen Eigentümer bauliche Veränderungen am Wohnungseigentum vorgenommen, so ist die Zustimmung auch erforderlich, wenn diese rückgängig gemacht werden sollen.

Normenkette:

WEG § 22 ;
Fundstellen
BauR 2001, 457