Schadensersatz wegen zu niedrig festgesetzter Betriebskostenvorauszahlungen
LG München II, Urteil vom 30.04.2002 - Aktenzeichen 12 S 7512/01
DRsp Nr. 2003/16775
Schadensersatz wegen zu niedrig festgesetzter Betriebskostenvorauszahlungen
Ist dem Vermieter bei Abschluss des Mietvertrags bekannt, dass die vereinbarten Vorauszahlungen auf die Betriebskosten nicht annähernd kostendeckend sein können, so ist er dem Mieter aufgrund Verschuldens bei Vertragsschluss (c.i.c.) zum Schadensersatz verpflichtet. Der Schaden bemisst sich nach der Differenz zwischen den tatsächlich zu erwartenden Betriebskosten und den angesetzten Vorauszahlungen. Insoweit kann sich der Mieter im Wege der Aufrechnung von seiner Verpflichtung zur Nachzahlung von Betriebskosten befreien.