Schadensersatzansprüche bei Veräußerung eines vermieteten Hauses
BGH, Urteil vom 19.10.1988 - Aktenzeichen VIII ZR 22/88
DRsp Nr. 1992/2267
Schadensersatzansprüche bei Veräußerung eines vermieteten Hauses
»Bei der Veräußerung eines vermieteten Hauses stehen Schadensersatzansprüche gegen den nach Beendigung des Mietverhältnisses ausgezogenen Mieter wegen unterbliebener Endrenovierung und Wiederherstellung des früheren Zustandes der Mieträume dem Vermieter und nicht nach § 571BGB dem Erwerber zu, wenn sie bereits vor dem Eigentumswechsel entstanden und fällig geworden sind.«
Normenkette:
BGB § 571 ;
Tatbestand:
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