Die Beklagte, deren Anteile von der Stadt Köln und dem Land Nordrhein-Westfalen gehalten werden, ist mit der Verwirklichung des Stadtentwicklungsprojekts "M. P." auf einem etwa 20 ha großen, ehemals als Güterbahnhof genutzten Gelände in Köln befaßt. Ihr oblag die Projektsteuerung. Ziel war es, das Gesamtprojekt bis Anfang 1993 fertigzustellen. Zu diesem Zweck wurde den Investoren zusammen mit dem Grundstückserwerb Bauverpflichtungen mit engen zeitlichen Vorgaben, gesichert durch Vertragsstrafen, auferlegt.
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