Die L.-B.B. AG (im folgenden L.) hatte durch Vertrag vom 18. Juni 1965 eine Halle in B.-N. an die O.-B. S.A. "mit dem Recht der Substitution an eine Gesellschaft deutschen Rechts, für die die O.-B. S.A. gleichzeitig die Bürgschaft auf Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrage durch ihre Unterschrift übernimmt" zum Betrieb einer Bowling-Kegelbahn für die Zeit von Herbst 1965 bis 31. Dezember 1985 vermietet. Die O.-B. S.A., die später in A.-I. S.A. (im folgenden: A.) umbenannt wurde, machte von dem Recht der "Substitution" wiederholt Gebrauch.
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