KG - Beschluss vom 13.06.2005
24 W 115/04
Normen:
WEG § 15 Abs. 3 ; BGB § 910 ;
Fundstellen:
FGPrax 2005, 249
KGReport 2005, 694
NZM 2005, 745
Vorinstanzen:
LG Berlin - 85 T 498/02 WEG - 06.04.2004,
AG Charlottenburg - 70 II 694/01 WEG,

Selbsthilferecht der Wohnungseigentümer bei Überwuchs auf benachbarten Sondernutzungsflächen

KG, Beschluss vom 13.06.2005 - Aktenzeichen 24 W 115/04

DRsp Nr. 2005/10625

Selbsthilferecht der Wohnungseigentümer bei Überwuchs auf benachbarten Sondernutzungsflächen

»Auch im Verhältnis der Gartenflächen-Sondernutzungsberechtigten untereinander besteht bei überwachsenden Zweigen das Selbsthilferecht der Grundstücksnachbarn nach § 910 BGB. Die in § 910 BGB gewollte Umkehrung der Parteirollen im Prozess verbietet eine Titulierung genereller Unterlassungsansprüche zur Abwehr des Selbsthilferechts.«

Normenkette:

WEG § 15 Abs. 3 ; BGB § 910 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Beteiligten sind die Wohnungseigentümer der Anlage. Im vorliegenden Verfahren nimmt der Antragsteller die Antragsgegner darauf in Anspruch, es zu unterlassen, die auf seiner Sondernutzungsfläche befindlichen Pflanzen bei einem Überwachsen auf deren Sondernutzungsflächen im Wege der Selbsthilfe zurückzuschneiden, und ihm Schadensersatz für den bisher erfolgten Rückschnitt dieser Pflanzen zu leisten.