Sofortige Beschwerde gegen die Verweisung einer Sache vom Wohnungseigentumsverfahren in den Zivilprozess
BayObLG, Beschluß vom 14.06.1985 - Aktenzeichen BReg 2 Z 37/85
DRsp Nr. 1998/13851
Sofortige Beschwerde gegen die Verweisung einer Sache vom Wohnungseigentumsverfahren in den Zivilprozess
»Gegen die Verweisung einer Sache vom Wohnungseigentumsverfahren in den Zivilprozeß ist nicht die einfache, sondern die sofortige Beschwerde statthaft.«