BayObLG - Beschluß vom 14.06.1985
BReg 2 Z 37/85
Normen:
WEG § 45 Abs. 1, § 46 ;
Fundstellen:
BayObLGZ 1985, 222
MDR 1985, 929

Sofortige Beschwerde gegen die Verweisung einer Sache vom Wohnungseigentumsverfahren in den Zivilprozess

BayObLG, Beschluß vom 14.06.1985 - Aktenzeichen BReg 2 Z 37/85

DRsp Nr. 1998/13851

Sofortige Beschwerde gegen die Verweisung einer Sache vom Wohnungseigentumsverfahren in den Zivilprozess

»Gegen die Verweisung einer Sache vom Wohnungseigentumsverfahren in den Zivilprozeß ist nicht die einfache, sondern die sofortige Beschwerde statthaft.«

Normenkette:

WEG § 45 Abs. 1, § 46 ;
Fundstellen
BayObLGZ 1985, 222
MDR 1985, 929