OLG Köln - Beschluß vom 19.03.2001
16 Wx 35/01
Normen:
WEG § 27 ;
Fundstellen:
BauR 2001, 1154 (Ls)
NZM 2001, 470
OLGReport-Köln 2001, 233
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 17.01.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 29 T 182/00
AG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 201 II 320/97

Sondervergütung für Bauüberwachung durch den WEG-Verwalter

OLG Köln, Beschluß vom 19.03.2001 - Aktenzeichen 16 Wx 35/01

DRsp Nr. 2001/11661

Sondervergütung für Bauüberwachung durch den WEG -Verwalter

Auch dann, wenn es nach dem Verwaltervertrag grundsätzlich Aufgabe des Verwalters ist, Baumaßnahmen an der Wohnungseigentumsanlage zu überwachen, entspricht es ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die Eigentümergemeinschaft ihm für eine besonders aufwendige Bauüberwachung eine zusätzliche Sondervergütung bewilligt.

Normenkette:

WEG § 27 ;

Gründe:

Die form- und fristgerecht eingelegte sofortige weitere Beschwerde ist zulässig (§§ 45 Abs. 1 WEG, 27, 29 FGG) jedoch nicht begründet.