LG Köln, vom 17.01.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 29 T 182/00
AG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 201 II 320/97
Sondervergütung für Bauüberwachung durch den WEG-Verwalter
OLG Köln, Beschluß vom 19.03.2001 - Aktenzeichen 16 Wx 35/01
DRsp Nr. 2001/11661
Sondervergütung für Bauüberwachung durch den WEG -Verwalter
Auch dann, wenn es nach dem Verwaltervertrag grundsätzlich Aufgabe des Verwalters ist, Baumaßnahmen an der Wohnungseigentumsanlage zu überwachen, entspricht es ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die Eigentümergemeinschaft ihm für eine besonders aufwendige Bauüberwachung eine zusätzliche Sondervergütung bewilligt.