FG Bremen - Urteil vom 25.09.2003
1 K 570/02
Normen:
EStG (1990) § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ; BGB § 535 § 536 § 571 ; AO (1977) § 39 ;

Steuerliche Anerkennung der Vermieterstellung bei späterer Rückabwicklung des Grundstückserwerbs; Einkommensteuer 1991, 1992 und 1993

FG Bremen, Urteil vom 25.09.2003 - Aktenzeichen 1 K 570/02 - Aktenzeichen 1 K 572/02

DRsp Nr. 2004/2660

Steuerliche Anerkennung der Vermieterstellung bei späterer Rückabwicklung des Grundstückserwerbs; Einkommensteuer 1991, 1992 und 1993

1. Wird ein Grundstückserwerb aufgrund eines bereits im Kaufvertrag vorgesehenen Rücktrittsrechts zu einem späteren Zeitpunkt wieder rückabgewickelt, so tritt der Erwerber in der Zwischenzeit nur dann mit (auch) steuerlicher Wirkung als neuer Vermieter in die zwischen den Mietern und dem Veräußerer bestehenden Mietverträge ein, wenn er zumindest Kraft Rechtsgeschäfts Träger der Rechte und Pflichten eines Vermieters geworden ist. 2. Eine rechtsgeschäftliche Vertragsübernahme in diesem Sinne setzt den Abschluss einer Vereinbarung zwischen Erwerber, Veräußerer und den Mietern, zumindest aber zwischen Erwerber und Veräußerer unter Zustimmung der Mieter voraus. Nicht ausreichend ist dagegen die bloße Vereinnahmung der Mieten durch den Veräußerer für den Erwerber, denn dies entspricht einer einkommensteuerlich unbeachtlichen Einkommensverwendung durch den Veräußerer, der damit weiterhin den Tatbestand der Einkunftserzielung verwirklicht.

Normenkette:

EStG (1990) § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ; BGB § 535 § 536 § 571 ; AO (1977) § 39 ;

Tatbestand: