LG Berlin II 85 T 537/02 WEG vom 09.09.2003 AG Wedding 70 II 179/02 WEG II,
Stimmrechtsverbot bei Schuldanerkenntnis; Lauf der Beschwerdefrist
KG, Beschluss vom 07.02.2005 - Aktenzeichen 24 W 27/04
DRsp Nr. 2005/4334
Stimmrechtsverbot bei Schuldanerkenntnis; Lauf der Beschwerdefrist
»1. Die Regelung des § 517ZPO, wonach spätestens mit dem Ablauf von 5 Monaten nach der Verkündung eines Urteils die Berufungsfrist beginnt, ist auf die Beschwerdefrist in Wohnungseigentumsverfahren nicht anzuwenden (wie bei BayObLGZ 1999, 82).2. Der Stimmrechtsausschluß des § 25 Abs. 5WEG gilt auch für ein Schuldanerkenntnis der Wohnungseigentümergemeinschaft, mit dem ein Schadensersatzanspruch des Wohnungseigentümers wegen Wasserschäden bestätigt werden soll.«