LG Magdeburg, vom 01.12.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 2257/99
Streitwert bei Klage auf Herausgabe eines Grundstücks und nicht mietrechtlich ausgestalteten Wohnrecht
OLG Naumburg, Beschluss vom 06.04.2000 - Aktenzeichen 13 W 14/00
DRsp Nr. 2004/18244
Streitwert bei Klage auf Herausgabe eines Grundstücks und nicht mietrechtlich ausgestalteten Wohnrecht
»Der Gebührenstreitwert einer Klage auf Herausgabe eines Grundstücks bestimmt sich bei einem nicht mietrechtlich ausgestalteten Wohnrecht nach § 3ZPO. Im Rahmen dieser Wertfestsetzung finden die Grundsätze des § 16GKG Anwendung.«