I. Das Landgericht hat die Räumungsklage abgewiesen. Das Berufungsgericht hat die Beklagte zur Räumung und Herausgabe mehrerer Räume verurteilt. Dagegen wendet sich die Beklagte mit ihrer Nichtzulassungsbeschwerde. Das von der Beklagten geschuldete Nutzungsentgelt betrug 3.103,44 DM jährlich.
II. Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig.
Der nach §
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