OLG Saarbrücken - Beschluss vom 28.08.2003
5 W 11/03
Normen:
WEG § 23 ; BGB § 166 ;
Fundstellen:
ZMR 2004, 67
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 17.12.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 5 T 187/01

Teilnahmerecht eines Bevollmächtigten eines Wohnungseigentümers an der Eigentümerversammlung

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28.08.2003 - Aktenzeichen 5 W 11/03

DRsp Nr. 2006/10561

Teilnahmerecht eines Bevollmächtigten eines Wohnungseigentümers an der Eigentümerversammlung

1. Die Teilnahme an der Wohnungseigentümerversammlung gehört zu den grundlegenden Rechten eines Wohnungseigentümers. 2. Ein Wohnungseigentümer kann sich durch einen bevollmächtigten Vertreter vertreten lassen. 3. Der Ausschluss von der Wohnungseigentümerversammlung wegen unsachlicher Redebeiträge darf nur dann erfolgen, wenn der störungsfreie Ablauf der Versammlung nicht anders zu gewährleisten ist.

Normenkette:

WEG § 23 ; BGB § 166 ;
Vorinstanz: LG Saarbrücken, vom 17.12.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 5 T 187/01
Fundstellen
ZMR 2004, 67