I.
Der Antragsteller, seine Streithelfer und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die zwischen dem 1.1.2001 und dem 11.11.2002 von dem Beteiligten zu 1 verwaltet wurde. Die Beteiligte zu 2 ist die derzeitige Verwalterin.
Die Teilungserklärung vom 13.7.1989 trifft zur Verteilung der Lasten und Kosten in § 8 u.a. folgende Regelung:
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|