KG - Urteil vom 16.05.2002
8 U 7764/00
Normen:
BGB § 535 § 571 ;
Fundstellen:
KGReport-Berlin 2002, 271
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 20.07.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 21 O 96/00

Übergang einer Vereinbarung über die Gestattung der Aufstellung einer Breitbandkabelanlage auf den Erwerber eines Grundstücks

KG, Urteil vom 16.05.2002 - Aktenzeichen 8 U 7764/00

DRsp Nr. 2004/19433

Übergang einer Vereinbarung über die Gestattung der Aufstellung einer Breitbandkabelanlage auf den Erwerber eines Grundstücks

Eine Vereinbarung über die Aufstellung einer Breitbandkabelanlage auf einem Grundstück stellt sich nicht als Mietvertrag dar mit der Folge, dass die Verpflichtungen bei Veräußerung des Grundstücks nicht auf den Erwerber übergehen.

Normenkette:

BGB § 535 § 571 ;

Entscheidungsgründe:

A. Die zulässige Berufung hat keinen Erfolg. Die auf die Feststellung des Bestehens der Gestattungsvereinbarung vom 21. Mai/23. Mai 1997 für das Grundstück S. -Straße in B. und deren Nichtbeendigung durch die Kündigung der Beklagten vom 13. September 1999 ist zwar zulässig, aber unbegründet.