LG Neuruppin - Urteil vom 20.04.2000
5 S 43/99
Normen:
BGB §§ 535 536 ; MHG § 4 ; HeizkostenV § 7 ;
Fundstellen:
DRsp I(133)722a
WuM 2000, 554

Übertragung der Wärmeversorgung für vermieteten Wohnraum auf Dritte - Zulässigkeitsvoraussetzungen (insbes. Frage der Zustimmungspflicht), umlagefähige Kosten

LG Neuruppin, Urteil vom 20.04.2000 - Aktenzeichen 5 S 43/99

DRsp Nr. 2004/1655

Übertragung der Wärmeversorgung für vermieteten Wohnraum auf Dritte - Zulässigkeitsvoraussetzungen (insbes. Frage der Zustimmungspflicht), umlagefähige Kosten

Überträgt der Vermieter die Wärmeversorgung der zentralbeheizten Wohnungen auf einen Wärmelieferanten, so gibt ihm auch die Heizkostenverordnung nicht das Recht, ohne Zustimmung des Mieters den Wärmepreis des Lieferanten anstelle der bisher abgerechneten Heizungskosten in Rechnung zu stellen.

Normenkette:

BGB §§ 535 536 ; MHG § 4 ; HeizkostenV § 7 ;
Fundstellen
DRsp I(133)722a
WuM 2000, 554