LG Landshut, - Vorinstanzaktenzeichen 60 T 2768/03
AG Freising, - Vorinstanzaktenzeichen II 31/02
Umfang der materiellen Rechtskraft eines im Wohnungseigentumsverfahren ergangenen Beschlusses - Gebot der Streitvermeidung
BayObLG, Beschluss vom 26.05.2004 - Aktenzeichen 2Z BR 56/04
DRsp Nr. 2004/12462
Umfang der materiellen Rechtskraft eines im Wohnungseigentumsverfahren ergangenen Beschlusses - Gebot der Streitvermeidung
»1. Der Umfang der materiellen Rechtskraft eines im Wohnungseigentumsverfahren ergangenen Beschlusses ist durch Auslegung zu ermitteln.2. Aus dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme kann bei zerstrittenen Wohnungseigentümern die Pflicht folgen, ihre Rechte so auszuüben, dass Streit fördernde Begegnungen vermieden werden.«