Die Firma pS Gerätevertrieb GmbH in Bad M (künftig Firma P.) vertreibt Computer und Software von IBM an Ärzte und setzt dabei Handelsvertreter ein, von denen sie verlangt, daß diese die Vorführgeräte auf eigene Kosten erwerben. Vertretern, die für die Anschaffung kein Geld haben, vermittelt sie die Finanzierung. Der Beklagte war im Jahre 1985 daran interessiert, als Vertreter für die Firma P. zu arbeiten. Am 14. Oktober 1985 beauftragte er die Firma P., zwischen ihm und der Klägerin den Abschluß eines Leasingvertrages über einen IBM-Geschäftscomputer zu vermitteln. In dem vom Beklagten und der Firma P. unterschriebenen Vermittlungsantrag heißt es unter anderem:
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