BayObLG - Beschluß vom 24.08.1988
2 Z 26/88
Normen:
WEG § 22 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
BayObLGZ 1988 Nr. 49

Umrüsten einer Zentralheizungsanlage als ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung

BayObLG, Beschluß vom 24.08.1988 - Aktenzeichen 2 Z 26/88

DRsp Nr. 1998/13626

Umrüsten einer Zentralheizungsanlage als ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung

»Die notwendige Erneuerung einer mit Heizöl betriebenen Zentralheizungsanlage kann sich auch dann noch im Rahmen einer ordnungsmäßigen Instandhaltung und Instandsetzung bewegen, wenn sie mit vertretbaren Mehrkosten in der Weise vorgenommen wird, daß die Heizung wahlweise mit Heizöl oder mit Erdgas betrieben werden kann.«

Normenkette:

WEG § 22 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen
BayObLGZ 1988 Nr. 49