BayObLG - 22.12.1988 (BReg 2 Z 86/88)
»Eine Bestimmung der Gemeinschaftsordnung, daß der Rechtsnachfolger für rückständige Wohngelder und Nachzahlungsverpflichtungen des Rechtsvorgängers hafte, ist für den Fall des rechtsgeschäftlichen Erwerbs als zulässig [...]