BayObLG, Beschluß vom 07.07.1988 - Aktenzeichen BReg 2 Z 7/88
DRsp Nr. 1998/13632
Nutzungsbeschränkung für Teileigentum
»Enthält eine Gemeinschaftsordnung für Teileigentum Benutzungsregelungen, so haben nähere Bezeichnungen dieser Räume in der Teilungserklärung (hier: Ladenräume) in der Regel nicht die Bedeutung einer Nutzungsbeschränkung.«