KreisG Erfurt - Urteil vom 18.05.1993
1 C 156/92
Normen:
BGB § 958 § 986 Abs. 1 ; EGBGB Art. 233 § 2a Abs. 1 ;

Unbegründeter Herausgabeanspruch eines im Beitrittsgebiet gelegenen Grundstückes bei Eigennutzung des Besitzers

KreisG Erfurt, Urteil vom 18.05.1993 - Aktenzeichen 1 C 156/92

DRsp Nr. 2003/7092

Unbegründeter Herausgabeanspruch eines im Beitrittsgebiet gelegenen Grundstückes bei Eigennutzung des Besitzers

Nach Artikel 233 § 2 a Abs. 1 EGBGB gelten als zum Besitz eines in dem Beitrittgebiet gelegenen Grundstückes berechtigt, wer das Grundstück bis zum 3.10.1990 auf Grund einer bestandskräftigen Baugenehmigung oder sonst entsprechenden Rechtsvorschriften mit Billigung staatlicher oder gesellschaftlicher Organe mit Gebäuden oder Anlagen bebaut oder zu bebauen begonnen hat und bei Inkrafttreten dieser Vorschrift selbst nutzt.

Normenkette:

BGB § 958 § 986 Abs. 1 ; EGBGB Art. 233 § 2a Abs. 1 ;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt Aufhebung eines Nutzungsverhältnis an der Grundstücksfläche Flurstück ... auf dem der Beklagte eine Garage errichtet hat.