OLG Köln - Beschluss vom 02.06.2004
16 Wx 56/04
Normen:
WEG § 28 ;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 02.02.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 29 T 205/02
AG Kerpen, - Vorinstanzaktenzeichen 15 II 32/01

Unberechtigte Entnahmen des Verwalters als Bestandteil der Jahresabrechnung

OLG Köln, Beschluss vom 02.06.2004 - Aktenzeichen 16 Wx 56/04

DRsp Nr. 2004/13791

Unberechtigte Entnahmen des Verwalters als Bestandteil der Jahresabrechnung

Auch unberechtigte entnahmen des Verwalters vom Gemeinschaftskonto sind in die Jahresabrechnung einzustellen. Unberechtigte entnahmen führen daher nicht dazu, dass die Jahresabrechnung nicht genehmigungsfähig ist. Sie bewirken nur, dass dem Verwalter keine Entlastung erteilt werden kann. Ist die Jahresabrechnung objektiv fehlerfrei, steht ihrer Genehmigung auch nicht entgegen, dass sie nicht, wie von der Gemeinschaftsordnung vorgesehen, vorher durch den Beirat geprüft wurde.

Normenkette:

WEG § 28 ;

Gründe:

Die gemäß §§ 45 Abs. 1 WEG, 27, 29 FGG zulässige sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller hat - abgesehen vom Kostenpunkt - keinen Erfolg, da die Entscheidung des Landgerichts nicht auf einer Verletzung gesetzlicher Vorschriften beruht (§§ 27 FGG, 546 ZPO).

Das Landgericht hat die gegenüber der Jahresabrechnung 2000 erhobenen Beanstandungen, die allein Gegenstand des Rechtsbeschwerdeverfahrens sind, zu Recht für unbegründet erachtet.