I.
Die Antragstellerin und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird.
Am 25.6.2002 fand eine Eigentümerversammlung statt, auf der unter Tagesordnungspunkt (TOP) 4 die Jahresabrechnung 2001 genehmigt und zu TOP 7 folgender Beschluss gefasst wurde:
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