Unterbringung eines Legasthenikers als außergewöhnliche Belastung i.S. des § 33 EStG
BFH, Urteil vom 26.06.1992 - Aktenzeichen III R 8/91
DRsp Nr. 1996/11589
Unterbringung eines Legasthenikers als außergewöhnliche Belastung i.S. des § 33EStG
»1. Aufwendungen von Eltern für die auswärtige Unterbringung eines Kindes, dessen Lese- und Rechtschreibfähigkeit beeinträchtigt ist, sind als außergewöhnliche Belastung i.S. des § 33EStG zu berücksichtigen, wenn die Lese- und Rechtschreibschwäche Krankheitswert hat (Legasthenie im medizinischen Sinn) und die auswärtige Unterbringung für eine medizinische Behandlung erforderlich ist.2. Daneben kann ein Ausbildungsfreibetrag wegen auswärtiger Unterbringung gemäß § 33 a Abs. 2EStG nicht gewährt werden.«