BFH - Urteil vom 26.06.1992
III R 8/91
Normen:
EStG §§ 33, 33a Abs. 2 ;
Fundstellen:
BB 1992, 2282
BFHE 169, 37
BStBl II 1993, 278
Vorinstanzen:
Schleswig-Holsteinisches FG,

Unterbringung eines Legasthenikers als außergewöhnliche Belastung i.S. des § 33 EStG

BFH, Urteil vom 26.06.1992 - Aktenzeichen III R 8/91

DRsp Nr. 1996/11589

Unterbringung eines Legasthenikers als außergewöhnliche Belastung i.S. des § 33 EStG

»1. Aufwendungen von Eltern für die auswärtige Unterbringung eines Kindes, dessen Lese- und Rechtschreibfähigkeit beeinträchtigt ist, sind als außergewöhnliche Belastung i.S. des § 33 EStG zu berücksichtigen, wenn die Lese- und Rechtschreibschwäche Krankheitswert hat (Legasthenie im medizinischen Sinn) und die auswärtige Unterbringung für eine medizinische Behandlung erforderlich ist. 2. Daneben kann ein Ausbildungsfreibetrag wegen auswärtiger Unterbringung gemäß § 33 a Abs. 2 EStG nicht gewährt werden.«

Normenkette:

EStG §§ 33, 33a Abs. 2 ;

Gründe: