BGH, Beschluß vom 16.06.1993 - Aktenzeichen VIII ARZ 2/93
DRsp Nr. 1993/2576
Unwirksame Mieterhöhung vor Ablauf der Sperrfrist
»Ein gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 MHG gestelltes Mietzinserhöhungsverlangen ist unwirksam, wenn es dem Mieter vor Ablauf der nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1MHG geltenden Sperrfrist zugeht.«
Normenkette:
MHG § 2 ;
Gründe:
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