BFH - Urteil vom 23.01.1992
IV R 95/90
Normen:
EStG § 14a Abs. 2 ;
Fundstellen:
BB 1992, 1127
BB 1993, 277
BFHE 167, 81
BStBl II 1992, 553
Vorinstanzen:
FG Köln,

Veräußerung durch Abgabe eines Verkaufsangebot gegen zinslose Darlehensgewährung (§ 14 a Abs. 2 S. 3 EStG)

BFH, Urteil vom 23.01.1992 - Aktenzeichen IV R 95/90

DRsp Nr. 1996/11360

Veräußerung durch Abgabe eines Verkaufsangebot gegen zinslose Darlehensgewährung (§ 14 a Abs. 2 S. 3 EStG)

»1. Die Abgabe eines Verkaufsangebots gegen zinslose Darlehensgewährung in Höhe des späteren Kaufpreises mit entsprechender dinglicher Sicherung des Käufers und Eintragung einer Auflassungsvormerkung zur Sicherung seines Anspruchs auf Eigentumsübergang kann zu einer so starken Bindung führen, daß eine Veräußerung i.S. von § 14 a Abs. 2 S. 3 EStG anzunehmen ist. 2. Liegen die Voraussetzungen einer steuerfreien Entnahme von Gebäuden nach § 14 a Abs. 2 EStG nicht vor, so entfällt damit nicht die Steuervergünstigung der Betriebsveräußerung oder -aufgabe nach § 14a Abs. 1 und 3 EStG«

Normenkette:

EStG § 14a Abs. 2 ;

Gründe: