OLG Stuttgart, Beschluß vom 05.05.1994 - Aktenzeichen 8 W 315/93
DRsp Nr. 1995/9174
Verbesserungsanspruch bei Wohnungseigentum
»Wird an einem Altbau Wohnungseigentum begründet, so bestimmt der bei der Aufteilung bestehende Zustand den Standard. Ein einzelner Wohnungseigentümer ist nicht verpflichtet, durch nachträgliche Maßnahmen den bestehenden Schallschutz zu verbessern.«