Der Kläger ist Wohnungseigentümer der Wohnanlage ... und ... in ... Er ist Inhaber mehrerer Miteigentumsanteile, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 1 bezeichneten Wohnung, Nr. 2 Eisdiele und Cafe sowie an der mit Nr. 3 bezeichneten Gaststätte; die beiden Lokale werden von Pächtern bewirtschaftet.
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