Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen ein Urteil, mit dem eine auf §
I. 1. Der Beschwerdeführer hat 1986 eine in Berlin belegene Eigentumswohnung für 150.000 DM erworben. Zur Finanzierung des Kaufpreises nahm er zusammen mit seiner Ehefrau ein Darlehen von 144.000 DM auf. Die Wohnung ist seit 1979 für 650 DM monatlich an die Beklagte des Ausgangsverfahrens vermietet.
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