LG Augsburg, vom 21.02.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 4 S 1242/91
Verfassungsrechtliche Prüfung einer Räumungsklage bei Zwischenvermietung
BVerfG, Beschluß vom 21.04.1992 - Aktenzeichen 1 BvR 541/92
DRsp Nr. 2005/16022
Verfassungsrechtliche Prüfung einer Räumungsklage bei Zwischenvermietung
Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gebietet nicht, dem Eigentümer im Fall der Zwischenvermietung gegenüber dem Nutzer der Wohnung das weitergehende Recht zur Räumung gemäß § 556 Abs. 3BGB zu geben.