OLG Karlsruhe - Beschluß vom 18.09.2000
14 Wx 45/00
Normen:
WEG §§ 14, 22 ; BGB § 1004 ;
Fundstellen:
BauR 2001, 1154 (Ls)
ZMR 2001, 224

Verglasung eines Terrassenfreisitzes

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 18.09.2000 - Aktenzeichen 14 Wx 45/00

DRsp Nr. 2001/14087

Verglasung eines Terrassenfreisitzes

»1. Die Verglasung eines Terrassenfreisitzes durch einen Wohnungseigentümer stellt eine bauliche Veränderung i.S. von § 22 WEG dar. 2. Der mehrheitlich getroffene Beschluß der Wohnungseigentümer die Beseitigung der Verglasung zu verlangen, ist grundsätzlich auch dann nicht schikanös, wenn bereits andere bauliche Veränderungen in unzulässiger Weise vorgenommen wurden.«

Normenkette:

WEG §§ 14, 22 ; BGB § 1004 ;
Fundstellen
BauR 2001, 1154 (Ls)
ZMR 2001, 224