OLG Karlsruhe, Beschluß vom 18.09.2000 - Aktenzeichen 14 Wx 45/00
DRsp Nr. 2001/14087
Verglasung eines Terrassenfreisitzes
»1. Die Verglasung eines Terrassenfreisitzes durch einen Wohnungseigentümer stellt eine bauliche Veränderung i.S. von § 22WEG dar.2. Der mehrheitlich getroffene Beschluß der Wohnungseigentümer die Beseitigung der Verglasung zu verlangen, ist grundsätzlich auch dann nicht schikanös, wenn bereits andere bauliche Veränderungen in unzulässiger Weise vorgenommen wurden.«