Verjährung des Rückzahlungsanspruchs rechtsgrundlos gezahlter Mieten
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.01.1994 - Aktenzeichen 10 U 62/93
DRsp Nr. 1995/1451
Verjährung des Rückzahlungsanspruchs rechtsgrundlos gezahlter Mieten
»1. § 197BGB gilt entsprechend bei Rückforderung rechtsgrundlos gezahlter Mietzinsen. 2. Das Minderungsrecht gemäß § 537BGB unterliegt nicht der Verjährung.«