OLG Köln - Beschluss vom 02.05.2006
16 Wx 38/06
Normen:
WEG § 21 Abs. 3 § 26 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 2006, 826
WuM 2006, 586
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 10.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 29 T 265/04
AG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen II 4/04

Verlängerung der Verwalterbestellung bei Korrektur früherer Abrechnungsfehler

OLG Köln, Beschluss vom 02.05.2006 - Aktenzeichen 16 Wx 38/06

DRsp Nr. 2006/21016

Verlängerung der Verwalterbestellung bei Korrektur früherer Abrechnungsfehler

»Anträge, mit denen ein Beschluss über die Verlängerung einer Verwalterbestellung angefochten bzw. - nach dessen Erledigung infolge Zeitablaufs und erneuter Verlängerung - die Unterlassung einer weiteren Bestellung verlangt wird, sind jedenfalls dann nicht begründet, wenn sich der Verwalter als "lernfähig" erwiesen und in der Vergangenheit aufgetretene Abrechnungsfehler abgestellt hat.«

Normenkette:

WEG § 21 Abs. 3 § 26 ;

Gründe:

Die sofortige weitere Beschwerde ist zulässig, hat in der Sache jedoch keinen Erfolg.

Die Entscheidung des Landgerichts, die von den Antragstellern nur insoweit angegriffen wird, als das Beschwerdegericht ihren mit Schriftsatz vom 29.07.2005 erstmals in zweiter Instanz gestellten Unterlassungsantrag zurückgewiesen hat, hält der rechtlichen Überprüfung stand.

Die Antragserweiterung im Beschwerdeverfahren erfolgt entsprechend den §§ 263, 264, 525 ZPO. Das Landgericht hat die Antragserweiterung als sachdienlich zugelassen. An diese Entscheidung ist der Senat als Rechtsbeschwerdegericht gebunden (vgl. KG WE 1998, 64, 65; BayObLG WuM 1993, 697).