KG - Urteil vom 28.05.2002
9 U 10531/99
Normen:
BGB § 839 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
LG Berlin, - Vorinstanzaktenzeichen 13 O 90/96

Verletzung von Amtspflichten bei der Ablehnung eines Negativattests über die Zweckentfremdung von Wohnraum

KG, Urteil vom 28.05.2002 - Aktenzeichen 9 U 10531/99

DRsp Nr. 2004/19398

Verletzung von Amtspflichten bei der Ablehnung eines Negativattests über die Zweckentfremdung von Wohnraum

Bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Erteilung eines Negativattestes über die Zweckentfremdung von Wohnraum hat der sachbearbeitende Beamte die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen sorgfältig zu prüfen und sich dabei an die einschlägige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zu halten. Hat er Bedenken gegen eine in einer kurz zuvor erlassenen Entscheidung des für ihn zuständigen Oberverwaltungsgerichts vertretene Rechtsauffassung, so hat er sich nach dem Ausgang eines Rechtsmittelverfahrens zu erkundigen.

Normenkette:

BGB § 839 Abs. 1 ;

Tatbestand: