LG Freiburg - Urteil vom 11.02.2005
2 O 451/04
Normen:
WEG § 5 Abs. 4 § 10 Abs. 2 § 15 Abs. 1 ; BGB § 906 § 1004 ;
Fundstellen:
NZM 2005, 345
WuM 2005, 353

Vermietung einer gewerblich zu nutzenden Einheit in einer Wohnungseigentumsanlage als kirchlicher Versammlungsraum

LG Freiburg, Urteil vom 11.02.2005 - Aktenzeichen 2 O 451/04

DRsp Nr. 2006/10683

Vermietung einer gewerblich zu nutzenden Einheit in einer Wohnungseigentumsanlage als kirchlicher Versammlungsraum

»Mit der Zweckbestimmung eines Teileigentums als "gewerbliche Nutzung jeder Art" ist es nicht vereinbar, dieses Teileigentum als Versammlungsstätte und Gebetsraum zu nutzen, wenn dabei an Sonn- und Feiertagen Gottesdienste mit Gesang und Musikbegleitung stattfinden und auch unter der Woche am Feierabend Senioren und Jugendtreffs mit Liedersingen abgehalten werden.«

Normenkette:

WEG § 5 Abs. 4 § 10 Abs. 2 § 15 Abs. 1 ; BGB § 906 § 1004 ;
Fundstellen
NZM 2005, 345
WuM 2005, 353