Vermögensübertragung gegen lebenslängliche Geldrente
BFH, Urteil vom 11.03.1992 - Aktenzeichen X R 141/88
DRsp Nr. 1996/11337
Vermögensübertragung gegen lebenslängliche Geldrente
»Wird Vermögen (hier: Einzelhandelsgeschäft und privater Grundbesitz) im Wege der vorweggenommenen Erbfolge u.a. gegen eine lebenslängliche Geldrente übertragen, ist deren Höhe auch dann, wenn eine ausdrückliche Änderungsklausel fehlt, regelmäßig abänderbar (Anschluß an BFH-Beschluß vom 15.7.1991 GrS 1/90, BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78).«