AG Saarbrücken - Beschluss vom 29.04.2002
1 II 173/01 WEG
Normen:
WEG § 21 Abs. 5 Nr. 3 ;
Fundstellen:
DRsp I(152)400a-b
ZMR 2002, 980

Versicherung der Wohnungseigentumsanlage einschließlich Sondereigentums; Ersatzanspruch eines Eigentümers wegen Schäden am Sondereigentum; Belastung aller Wohnungseigentümer mit einer vereinbarten Selbstbeteiligung

AG Saarbrücken, Beschluss vom 29.04.2002 - Aktenzeichen 1 II 173/01 WEG

DRsp Nr. 2003/16924

Versicherung der Wohnungseigentumsanlage einschließlich Sondereigentums; Ersatzanspruch eines Eigentümers wegen Schäden am Sondereigentum; Belastung aller Wohnungseigentümer mit einer vereinbarten Selbstbeteiligung

1. Ist die Wohnungseigentumsanlage entsprechend der Teilungserklärung unabhängig von der wohnungseigentumsrechtlichen Zuordnung der Gebäudebestandteile gegen Wasser- und andere Schäden versichert, hat ein Eigentümer gegenüber der Gemeinschaft einen Anspruch auf Ersatz versicherter Schäden am Sondereigentum. 2. Wurde im Versicherungsvertrag eine Selbstbeteiligung vereinbart, sind im Schadensfall alle Wohnungseigentümer anteilig zu belasten.

Normenkette:

WEG § 21 Abs. 5 Nr. 3 ;
Fundstellen
DRsp I(152)400a-b
ZMR 2002, 980