I.
Die Beteiligten streiten um die Wirksamkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümerversammlung.
Der Beteiligte zu 7) lud als Verwalter die restlichen Beteiligten mit Schreiben vom 18.05.1999 zu einer Wohnungseigentümerversammlung am 27.05.1999 ein. Die Einladung sah unter anderem unter TOP 6 folgende Beratungsgegenstände vor:
"Wirtschaftsplan/diverse Beschlussfassungen (a - f):
a) Wirtschaftsplan - Beschlussantrag Nr. 2
b) Lohnnebenkosten - Beschlussantrag Nr. 3
c) Steuerberater - Beschlussantrag Nr. 4
d) PayTV Filmdecoder - Beschlussantrag Nr. 5
e) Ausgaben - Beschlussantrag Nr. 6
f) Verwaltervergütung"
Wegen des weiteren Inhalts der Einladung vom 18.05.1999 wird auf Blatt 251/252 d. A. Bezug genommen.
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