OLG Köln - Beschluss vom 24.04.2006
16 Wx 35/06
Normen:
BGB § 242 § 1004 ; WEG § 14 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
MietRB 2007, 9
OLGReport-Köln 2006, 752
WuM 2006, 537
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 07.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 29 T 37/03
AG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 202 II 376/02

Verwirkter Anspruch auf Beseitigung eines Baumes

OLG Köln, Beschluss vom 24.04.2006 - Aktenzeichen 16 Wx 35/06

DRsp Nr. 2006/21020

Verwirkter Anspruch auf Beseitigung eines Baumes

»Ein Anspruch auf Beseitigung eines Baums, dessen Wachstum der Anspruchsteller ständig beobachten konnte, ist verwirkt, wenn die nunmehr gerügte Beeinträchtigung (hier: Sichtbehinderung vor einem Balkon in der 1. Etage) über einen Zeitraum von 8 bis 10 Jahren ohne Beanstandungen hingenommen worden war.«

Normenkette:

BGB § 242 § 1004 ; WEG § 14 Abs. 1 Nr. 1 ;

Gründe:

Die formell nicht zu beanstandende sofortige weitere Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Die Begründung des Landgerichts, einem möglichen - zumindest gegenüber dem Antragsgegner zu 1) bestehenden - Anspruch auf Entfernung der vier bzw. sechs Nadelbäume und der zwei Büsche, hilfsweise auf deren Rückschnitt auf 1 m, stehe die inzwischen eingetretene Verwirkung entgegen, ist rechtlich nicht zu beanstanden.

1. Entgegen der Meinung der Antragsgegner sind etwaige Beseitigungsansprüche noch nicht verjährt.