Die Beschwerde der Beteiligten gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Landshut - Grundbuchamt - vom 8. Dezember 2015 wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass aus dem Stadtratsbeschluss die Bevollmächtigung zur Erklärung der Zustimmung namens der Stadt Landshut hervorgehen muss.
II.Die Beteiligten haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
III.Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
IV.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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