Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Paderborn vom 10.11.2014 (40 Lw 59/14) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin werden dem Antragsteller auferlegt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 14.070,39 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten über eine Pachtpreiserhöhung.
Mit schriftlichem Landpachtvertrag vom 10.12.2006 pachtete die Antragsgegnerin von dem Rechtsvorgänger des Antragstellers landwirtschaftliche Flächen (Ackerland) in T ab dem 01.11.2006 zunächst in einer Größe von insgesamt 9,28 ha und ab dem Jahr 2007 in einer Gesamtgröße von 13,7341 ha.
Gem. § 6 des Pachtvertrages war eine Pachtdauer bis zum 01.11.2018 vereinbart. Der Pachtpreis betrug gem. § 7 Abs. 1 zunächst 2.784,00 € und ab 2007 4.138,35 € jährlich.
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