Die Beteiligte zu 3. ist Eigentümerin eines Teileigentums an dem Grundstück in Kiel-S. Das Teileigentum ist in der Teilungserklärung vom 18.12.1982 (Bl. 202 ff d. ANW A.) unter der Nr. 30 wie folgt bezeichnet:
"30. Miteigentumsanteil von 1.412/10.000, verbunden mit dem Sondereigentum an dem im Aufteilungsplan mit der Nr. 30 bezeichneten, nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen im Haus".
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